Wanderordnung

Beteiligung an Wanderungen

Treffpunkt ist i. d. R. der Parkplatz an der Kirche.

Eine den Wetterverhältnissen angepasste, zweckmäßige Kleidung (festes Schuhwerk) wird dringend empfohlen.

Nichtmitglieder sind als Gäste zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen.

Die Teilnahme ist i. d. R. kostenlos.

Organisation und Führung der Wanderung:

Die Wanderungen sind von den Wanderführern sorgfältig vorbereitet

und finden bei jeder Witterung statt.

Die Wanderführer bestimmen den gesamten Ablauf der Wanderung (Wanderstrecke, Ruhepausen, Einkehr, kurzfristige Änderungen usw.).

Wir bitten die Teilnehmer nicht zu weit vorzueilen und den Wanderführer in jedem Fall zu informieren, wenn die Wandergruppe vorzeitig verlassen wird. (Verlust des Versicherungsschutzes siehe letzten Abschnitt).

Schutz von Natur und Landschaft :

Alle Gesetze und Gebote des Natur-und Landschaftsschutzes und besonders die zusätzlichen Bestimmungen in Schutzgebieten wie im Hohen Venn und dem Nationalpark Eifel sind unbedingt einzuhalten.

Beispiele:

- Rauchverbot im Wald beachten

- keine geschützten Blumen und Pflanzen entfernen

- Hunde an der Leine führen, in den Schutzzonen des Hohen Venns ist das Mitführen von Hunden verboten.

-Schonungen nicht durchwandern

-Speisereste und andere Abfälle nicht zurücklassen

Benutzung von Verkehrsstraßen

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

Anerkennung, Haftung und Unfallversicherung

Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen unfall- und haftpflichtversichert. Wer die Wandergruppe ohne Abmeldung verlässt, verliert den Versicherungsschutz.

Nichtmitglieder sind bei Wanderungen stets herzlich willkommen.

Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird vom Wanderfreund tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung Verunglückter erwartet und um Unterstützung des Wanderführers gebeten.

Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Wanderordnung an.